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PKW-KLASSEN

KLASSE B

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

  • Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

  • Keine Befristung der Geltungsdauer

  • Kein Vorbesitz erforderlich

  • Beinhaltet Klasse L und AM

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KLASSE BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

  • Keine Befristung der Geltungsdauer

  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B

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KLASSE B 96

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

  • Keine Befristung der Geltungsdauer

  • Vorbesitz erforderlich: Klasse B

  • Beinhaltet Klasse L und AM

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