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ZWEIRAD-KLASSEN

KLASSE AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h

  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³

  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW

  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien): maximal 350 kg

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KLASSE A

  • „Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bzw. 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

  • ohne Befristung der Geltungsdauer

  • Beinhaltet die Klassen A1, A2 und AM

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KLASSE A1

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

  • Mindestalter: 16

  • ohne Befristung der Geltungsdauer

  • kein Vorbesitz erforderlich

  • beinhaltet Klasse AM

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

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KLASSE A2

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg

  • Mindestalter: 18

  • ohne Befristung der Geltungsdauer

  • kein Vorbesitz erforderlich

  • beinhaltet Klasse A1 und AM

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