top of page

SONDER-KLASSEN

KLASSE T

  • Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
    Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden

  • Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

  • keine Befristung der Geltungsdauer

  • kein Vorbesitz erforderlich

  • Beinhaltet Klasse L und AM

icon-traktor.png

KLASSE L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

  • Mindestalter: 16

  • keine Befristung der Geltungsdauer

  • kein Vorbesitz erforderlich

icon-traktor-l.png
bottom of page